Programm zur Prävention sexueller Gewalt in der Kinder- & Jugendarbeit der DJK Penzberg

Die in den letzten Jahren bekannt gewordenen Vorfälle sexuellen Missbrauchs haben die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisiert. Überall, wo mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, ist die Gefahr gegeben, dass Gewalttäter unerlaubte sexuelle Handlungen an den ihnen anvertrauten Schutzbefohlenen vornehmen. Das betrifft auch die Sportorganisationen und die DJK Organisationen.
Der DJK-Landesverband Bayern hat sich die Aufgabe gestellt, auf die potentielle Gefahr sexueller Gewalt zu reagieren. Er will die DJK-Diözesanverbände und über sie die DJK-Vereine in Bayern ermutigen, sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen, um Missbrauchsfällen in ihren Reihen vorzubeugen.

Der DJK-Landesverband unternimmt diese Anstrengungen auch in dem
Bewusstsein, dass die DJK ein auf christliche Werte bezogener Sportverband ist. Jeder Mensch wird demzufolge als Ebenbild Gottes betrachtet und in seiner Individualität sowie Freiheit zur Selbstbestimmung geachtet. Kinder und Jugendliche sollen in den DJK-Vereinen ihre Kräfte und Talente entdecken, Selbstbewusstsein erlangen, einander achten lernen und den Spaßfaktor von Sport, Spiel und Bewegung erfahren, der bis ins hohe Alter erhalten bleiben kann.


Diese Werte und Ziele hat auch die DJK Penzberg, deshalb wollen wir auch das Konzept des DJK Verbandes bei uns einführen.


Das Programm umfasst folgende Punkte:
–  Verhaltenskodex zur Prävention sexueller Gewalt der DJK Penzberg
–  Selbstverpflichtungserklärung aller die in der Kinder & Jugendarbeit mitwirken.
–  Regeln zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen
–  Verhaltenshinweise im Verdachtsfall
–  Vertrauensperson
–  Weitere öffentliche Beratungsstellen
–  Information der Eltern, Kinder und Jugendlichen
–  Information der Öffentlchkeit durch Presse/Homepage

Verhaltenskodex der DJK Penzberg

Unser Wirken in der sportlichen sowie allgemeinen Kinder- & Jugendarbeit in der DJK orientiert sich am christlichen Menschenbild, ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. „Die Kinder- & Jugendarbeit bietet persönliche Nähe und eine Gemeinschaft, in der Lebensfreude und ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden.“ Deshalb verpflichten wir uns auf folgende Leitprinzipien für unser ehrenamtliches Engagement:


•  „Wir unterstützen die uns anvertrauten Mädchen & Jungen darin, eine geschlechtsbezogene Identität, ein gesundes Selbstbewusstsein und eine Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln.
•  Wir achten die individuelle Persönlichkeit und Würde von Kindern & Jugendlichen und bringen ihnen Wertschätzung und Vertrauen entgegen. Wir gestalten die Beziehungen zu den Kindern & Jugendlichen transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwortungsbewusst mit deren individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz gegenüber anderen Menschen um.
•  Wir respektieren unbedingt die persönlichen Grenzen der Kinder & Jugendlichen. Das bezieht sich insbesondere auf deren Intimsphäre und persönliche Grenzen der Scham. Wir schützen die uns anvertrauten Kinder & Jugendlichen vor körperlichen und seelischen Gefahren und Schäden, vor Gewalt und Missbrauch.
•  Wir nehmen Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende in Gruppen und Teams, bei Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und vertuschen sie nicht. Wir sprechen die Situation bei den Beteiligten konstruktiv und offen an.
•  Wir tolerieren kein abwertendes sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges, verbales und nonverbales Verhalten und beziehen dagegen Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns nicht toleriert sondern konstruktiv thematisiert.
•  Wir haben eine besondere Vertrauens-, Autoritätsstellung und Vorbildfunktion gegenüber Kindern & Jugendlichen. Mit dieser Position gehen wir verantwortungsbewusst und selbstkritisch um. Unser Handeln als Leitungspersonen / Mitarbeiter/innen ist nachvollziehbar und ehrlich. Wir nutzen keine vorhandenen Beziehungen & Abhängigkeiten aus.
•  Wir wissen, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung ist mit entsprechenden disziplinarischen und strafrechtlichen Folgen.
•  Wir ziehen im „Konfliktfall“ professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informieren die Verantwortlichen auf der Vereins- und Verbandsleitungsebene, die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten. Der Schutz der Kinder & Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
•  Wir beachten die nachfolgenden Regeln zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Dieser Verhaltenskodex wurde am 19.09.12 vom Vereinsvorstand der DJK Penzberg beschlossen.

Vorsitzender
Hubert Ackermann

Regeln zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen

In unserem Verein wollen wir den Verhaltenskodex folgendermaßen in die Praxis umsetzen:

Körperkontakt
Körperliche Kontakte zu den Kindern und Jugendliche (im Training oder zum Trösten in den Arm nehmen oder um Mut zu machen) müssen von diesen erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
Hilfestellung
Körperkontakt nur für die Dauer und zum Zweck der Hilfestellung; gegenseitige Hilfestellung durch Kinder, sobald und soweit das möglich ist. Notwendigkeit und Art und Weise der Hilfestellung ggf. vorab erklären und abklären, ob das so in Ordnung ist.
Verletzung
Körperkontakt nur für die Dauer und zum Zweck der Versorgung der Verletzung; gegenseitige Hilfe durch Kinder, sobald und soweit das möglich ist. Notwendigkeit und Art und Weise der Versorgung ggf. vorab erklären und abklären, ob das so in Ordnung ist.
Duschen
Kein Duschen mit Kindern bzw. Jugendlichen: Trainer/innen duschen nicht gleichzeitig und im gleichen Raum mit Kindern und Jugendlichen. Während des Duschens betritt der Trainer/in die Duschen nur im Rahmen seiner/ihrer Aufsichtspflicht, ggf. mit einem weiteren Erwachsenen und/oder mit anderen Kindern.
Umkleiden
Kein Umkleiden mit Kindern bzw. Jugendlichen: Trainer/innen kleiden sich nicht gleichzeitig und im gleichen Raum mit Kindern und Jugendlichen um. Während des Umkleidens betritt der Trainer/in die Umkleiden nur im Rahmen seiner/ihrer Aufsichtspflicht, ggf. mit einem weiteren Erwachsenen und/oder mit anderen Kindern.
Gang zur Toilette
Kleine Kindern, die hier Hilfe benötigen, werden von einem Elternteil begleitet; ist dieses nicht anwesend, wird mit den Eltern abgesprochen, was und wie geholfen werden kann und muss.
Training
Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten, d.h. wenn ein(e) Trainer/in ein Einzeltraining für erforderlich hält, muss ein(e) weitere(r) Trainer/in bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen. (Dies erschwert Übergriffe, da nicht
auszuschließen ist, dass eine weitere Person unbemerkt hinzukommen könnte.)
Fahrten/Mitnahme
Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Trainers bzw. der Trainerin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen. Diese Regelung gilt auch für das Angebot der Übernachtung bei Wettkämpfen bzw. Trainingslagern.
Übernachtung
Trainer/innen übernachten nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen.
Geheimnisse
Trainer/innen teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein(e) Trainer/in mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.
Geschenke
Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Trainer/innen keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Trainer bzw. einer weiteren Trainerin abgesprochen sind. (Diese Regelung erschwert es eventuellen Täter/innen Kinder in ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis zu bringen, um eine Aufdeckung zu verhindern.)
Transparenz der Regelungen
Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einer weiteren Trainerin bzw. einem weiteren Trainer abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist eine Einvernehmlichkeit beider über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.

Hinweise für einen Umgang im Verdachtsfall

„Kinder und Jugendliche merken, wenn ihre Grenzen überschritten werden. Wenn sich ein Kind oder ein/-e Jugendliche/-r Dir wegen eines aktuellen Vorfalls anvertraut, beachte bitte folgendes:


Der Schutz des Kindes steht immer an erster Stelle!

Jugendleiter/innen Betreuer/innen, Trainer/innen, Abteilungsleitungen & Vorstände haben hier keinen psychologischen Beratungsauftrag – Das ist Aufgabe von Fachstellen.

1. Ruhe bewahren! Bitte keine überstürzten Aktionen! Das ist sicher nicht einfach, aber absolut nötig.
2. Das weitere Vorgehen muss gut überlegt sein. Hole Dir Rat von Fachleuten in den
Beratungsstellen! Siehe Übersicht Beratungsstellen, Referent/innen, etc. Beratungsstellen vor Ort können auch bei dem zuständigen Jugendamt erfragt werden.
3. Glaube dem Kind, wenn es Dir von sexuellen Übergriffen erzählt. Versichere ihm, dass es keine Schuld an dem Geschehen hat. Signalisiere, dass es über das Erlebte sprechen darf, aber dränge nicht und frage es nicht aus. Versuche einfach nur zuzuhören und Anteilnahme zu zeigen.
4. Wenn ein Kind Dir von einer verletzenden Bemerkung berichtet, dann sage nicht „Ist ja nicht so schlimm“ oder „Vielleicht hat er es ja nicht so gemeint“, sondern nimm es ernst und höre zu, auch wenn Dich persönlich eine solche Bemerkung nicht verletzt hätte. Kinder und Jugendliche, die sich jemandem anvertrauen, erzählen häufig zunächst nur einen kleinen Teil dessen, was ihnen geschehen ist.
5. Mache nur Angebote, die erfüllbar sind. Mache keine Zusagen, die Du nicht einhalten kannst (z.B. niemandem von dem Vorfall zu erzählen).
6. Unternimm nichts über den Kopf der Betroffenen hinweg, sondern beziehe sie Alters angemessen in die Entscheidungen mit ein.
7. Stelle sicher, dass das betroffene Kind bzw. der oder die Jugendliche sich durch die
Folgemaßnahmen nicht ausgegrenzt oder bestraft fühlt.
8. Keine voreilige Information bzw. Konfrontation des Täters/der Täterin. Bitte wende Dich an eine Fachstelle! Es besteht die Gefahr, dass der/die Betroffene vom Täter zusätzlich unter Druck gesetzt wird oder Sachverhalte vertuscht werden könnten.
9. Behandle das, was Dir erzählt wurde, vertraulich. Aber teile dem/der Betroffenen mit, dass Du Dir selbst Hilfe und Unterstützung holen wirst.
10. Protokolliere nach dem Gespräch Aussagen und Situation.
11. Informiere die Vertrauensperson im Verein – falls eingerichtet, siehe eigenes Infoblatt – oder den Vorstand.

Mögliche Signale und Anzeichen für sexuelle Gewalt

Nachfolgende Ausführungen mögen die Aufmerksamkeit als Verantwortliche/r im Umgang mit Kindern und Jugendlichen schärfen. Eine absolute Sicherheit, geschweige denn Grundlage für eine eindeutige Diagnose können sie jedoch nicht sein. Kinder und Jugendlichen mit sexueller Gewalterfahrung werden von Täter/innen – überwiegend aus dem familiären Nachbereich – aufgefordert, niemanden darüber etwas mitzuteilen. Das geschieht durch seelischen und/oder körperlichen Druck. Aufgrund derartig extrem negativer Erlebnisse ist das
Vertrauen in Erwachsene tief erschüttert. Aber auch eigene Schuld- und Schamgefühle führen dazu, dass Opfer über ihre leidvollen Erfahrungen nicht einfach offen reden können. So versuchen sie durch unterschiedliche Zeichen oder Verhaltensweisen auf ihre Not hinzudeuten.
Aber Achtung: eindeutige Symptome für sexuelle Gewalt gibt es nicht.
Mögliche erste Hinweise:
• Bestimmte Orte und Situationen werden vermieden, z.B. bei „Opa“ ist es immer irgendwie seltsam“ oder „die Nachhilfe ist gar nicht schön“, Jugendliche will nicht mit ins Bad gehen, …
• Auffällige Verletzungen (blaue Flecken, Kratz-/Bissspuren) an Oberschenkeln
• Klage über „komisches“ Bauchweh
• Äußerst aggressives Verhalten
• Sexistische Ausdrücke
Vorgenannte und folgende Anzeichen lassen ebenso auf andere Beweggründe hindeuten.
Versucht ein/e Kind oder Jugendliche/r über Äußerungen bzw. Verhalten hinaus in Kontakt mit der Gruppenleitung zu kommen, ist das ernst zu nehmen. Selten kommen anfangs klare Aussagen von Kindern/Jugendlichen. Wichtig dabei ist die eigene Wahrnehmung, sind Zwischentöne bei Äußerungen/ Verhalten und vertrauensvolle Einschätzungen einer/eines anderen Gruppenleiterin/s.
Emotionale Anzeichen
• Häufige Distanzlosigkeiten (aufgrund erfahrener Grenzverletzungen)
• Weglaufen oder starker Rückzug
• Vernachlässigungen bei Körperpflege, Kleidung, …
• Selbst zerstörerische Handlungen, Unfälle, Suizidversuche
• Extreme Gefühlsänderungen, Stimmungsschwankungen
• Schlaflosigkeit, dauernde Müdigkeit
Körperliche Anzeichen
• Psychosomatische Signale: Hals-/Bauchweh, Erbrechen, Atemnot, Juckreize (genital, anal, oral),

• Auffälliges, gestörtes Essverhalten, Süchte
• Verletzungen im Genital-/Oralbereich oder Würgemale, Aufschürfungen, Striemen, Blutergüsse,

Sexualisiertes Verhalten
• Altersunangemessenes Wissen über sexuelle Vorgänge
• Kontaktaufnahme durch sexuelles Gebaren
• Spiele oder Zeichnungen mit sexuellem Inhalt
Entscheidend: plötzliche Verhaltensänderungen ohne sicht-/erkennbaren Grund

Vertrauensperson und Beratungsstellen
Vertrauensperson der DJK Penzberg
Hubert Ackermann 08856 933313 hubert.ackermann@t-online.de
Susanne Michels 08856 9017133 susanne-michels@kabelmail.de


Beratungsstellen

Landratsamt Weilheim/Gesundheitsamt
Zentrale Informationsstelle bei sexuellem Missbrauch
Stainhartstr. 7
82362 Weilheim
Tel.: 0881/68 16 12
Email: b.christ@lra-wm.de

Beratungsstelle für Mädchen und junge Frauen IMMA e.V.
An der Hauptfeuerwache 4
80331 München
Fon 089/ 260 75 31
Fax 089/ 260 75 37
Mail beratungsstelle@imma.de
Internet: www.imma.de

AMYNA – Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch
Mariahilfplatz 9
81541 München
Tel.: 089 / 201 7001
Fax: 089 / 201 1095
Email: info@amyna.de
Internet: www.amyna.de

Kindersschutzzentrum München
Kapuziner Str. 9
80337 München
Tel.: 089 / 55 53 56
Email: kischuz@dksb-muc.de

Frauennotruf München
Beratungsstelle und Krisentelefon bei Gewalt
Fürstenrieder Str. 84
80686 München
Tel.: 089/76 37 37 (Krisentelefon bis 24.00 Uhr)
Email: info@frauennotrufmuenchen.de

Wildwasser München
Postfach 150812
80045 München
Tel.: 089/72 01 54 49
Fax: 089/ 523 14 557
Email: info@wildwasser-muenchen.de
Internet: www.wildwasser-muenchen.de

KIBS
Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle nur für männliche Opfer
Kathi-Kobus-Str. 11
80797 München
Tel.: 089/23 17 16 91- 20 (auch -21 und -22)
Email: mail@kibs.de
Internet: www.kibs.de